Fensterkosten

BAFA-Förderung für Fenster 2026

Fördersatz, Höchstgrenzen und die Bedingungen, an denen Anträge tatsächlich scheitern.

Geprüft am

Kurz gesagt

Das BAFA fördert den Fenstertausch am Bestandsgebäude mit 15 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 30.000 € je Wohneinheit. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein, ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden, und bei Antragstellung muss ein Vertrag mit Förderbedingung vorliegen.

Beteiligte bei einem BAFA-Antrag Ablauf mit vier Beteiligten: Eigentümerin oder Eigentümer holt Angebote ein, der Fachbetrieb schließt einen Vertrag mit Bedingung, der Energieeffizienz-Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung, das BAFA erteilt die Zusage und zahlt nach dem Verwendungsnachweis aus. Eigentümer holt Angebote Fachbetrieb Vertrag mit Bedingung Energie- effizienz-Experte erstellt die TPB BAFA Zusage und Auszahlung Erst die Zusage, dann die Rechnung: ohne Bedingung im Vertrag fehlt die Grundlage.
Ohne Energieeffizienz-Experten kein Antrag. Er bestätigt die technischen Anforderungen und, falls vorhanden, den iSFP.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Grundfördersatz liegt bei 15 % . Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte dazu, allerdings erst ab 30.000 € brutto und nur auf den Betrag über 30.000 € . Für einen reinen Fenstertausch im Einfamilienhaus bleibt es deshalb meist bei fünfzehn Prozent. Die Einzelheiten dieser Regel stehen unter iSFP-Bonus.

Unterhalb von 300 € brutto gibt es keine Förderung. Nach oben begrenzen die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben, was überhaupt angesetzt werden kann.

Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit
Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit Erste Wohneinheit 30.000 Euro ohne iSFP und 60.000 Euro mit iSFP. Zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro ohne und 30.000 Euro mit iSFP. Ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro ohne und 15.000 Euro mit iSFP. ohne iSFP mit iSFP Erste Wohneinheit 1. Wohneinheit 30.000 € 1. Wohneinheit 60.000 € Weitere Wohneinheiten 2. bis 6. Wohneinheit 15.000 € 2. bis 6. Wohneinheit 30.000 € ab der 7. Wohneinheit 8.000 € ab der 7. Wohneinheit 15.000 € 0 20.000 € 40.000 € 60.000 €

Quelle: BAFA, BEG EM Gebäudehülle (amtlich) . Geprüft am 12.09.2026.

Daten als Tabelle
PositionReiheWert
Erste Wohneinheit: 1. Wohneinheit ohne iSFP 30.000 €
Erste Wohneinheit: 1. Wohneinheit mit iSFP 60.000 €
Weitere Wohneinheiten: 2. bis 6. Wohneinheit ohne iSFP 15.000 €
Weitere Wohneinheiten: 2. bis 6. Wohneinheit mit iSFP 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit ohne iSFP 8.000 €
ab der 7. Wohneinheit mit iSFP 15.000 €

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Ein Energieeffizienz-Experte erforderlich ; er erstellt die Technische Projektbeschreibung und bestätigt die Anforderungen.
  • Bei Antragstellung liegt ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vor, mit dem voraussichtlichen Datum der Umsetzung.
  • Dieses Datum liegt innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monate .
  • Das neue Fenster erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Branchenquellen nennen dafür Uw ≤ 0,95 W/(m²K) .

Die Technischen Mindestanforderungen des BAFA konnten wir am 12.09.2026 nicht als lesbares Dokument abrufen. Der Wert von 0,95 W/(m²K) stammt deshalb aus Branchenquellen und ist als solcher gekennzeichnet. Lassen Sie sich die Anforderung vom Energieeffizienz-Experten bestätigen, bevor Sie unterschreiben.

Was ist förderfähig, was nicht?

Gefördert wird mehr als das Fenster. Das Infoblatt des Programms nennt neben dem Element auch Fensterbänke, Rollladenkästen, Putz- und Malerarbeiten . Nicht gefördert werden Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug. Der Energieeffizienz-Experte entscheidet im Einzelfall, welche Positionen er ansetzt; sein Honorar liegt laut Branchenangabe bei 500–1.000 € .

Was lässt sich kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme darf nur ein Antrag gestellt werden, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Es gilt: kein Steuerbonus zusätzlich, KfW-Ergänzungskredit möglich . Wer die Beratung selbst fördern lassen will, nutzt die Energieberatung für Wohngebäude, die mit 50 % des Honorars bezuschusst wird.

Wann lohnt sich der Steuerbonus statt der Förderung?

Wer selbst in seinem Haus wohnt, kann statt des Zuschusses die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: 7 % + 7 % + 6 %, höchstens 40.000 € , verteilt auf drei Jahre. Das Gebäude muss dafür älter als zehn Jahre sein. Beides zusammen geht nicht. Der Zuschuss kommt schneller, die Steuerermäßigung braucht keinen Energieeffizienz-Experten und keinen Antrag vor dem Auftrag.

Welcher Weg mehr bringt, hängt vom Steuersatz und von der Höhe der Investition ab. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie den Auftrag vergeben; nach der Unterschrift ohne Bedingung ist der Zuschuss verloren.

Wie geht es weiter?

Den Ablauf Schritt für Schritt beschreibt Förderung beantragen. Wie hoch Ihr Eigenanteil ungefähr ausfällt, zeigt der Fensterkosten-Rechner.